Allgemeine Zielsetzung
Der Weiterbildungsverbund Ruhrgebiet verbessert und sichert die Qualität der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in den beteiligten psychiatrischen Abteilungen und Kliniken. Er ist aus der Kooperation der zur Weiterbildung ermächtigten Chefärzte entstanden und organisiert für die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte Weiterbildungsveranstaltungen. Regelmäßige Treffen der Chefärztinnen und Chefärzte der teilnehmenden Abteilungen und Kliniken dienen der Qualitätssicherung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der angebotenen Veranstaltungen.
Grundsätzliches zum Weiterbildungsverbund Ruhrgebiet:
Mit Einführung der Weiterbildungsordnung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie 1995 wurde durch die Bundesärztekammer eine differenzierte und strukturierte Weiterbildung auch für den psychotherapeutischen Teil der Gebietsarztweiterbildung vorgeschrieben. Die grundlegende Veränderung bestand darin, dass aufgrund der Novelle eine Vielzahl von Theoriebausteinen, aber auch Praxisseminaren durch den Weiterbildungskandidaten nachgewiesen werden musste. Diese Novellierung wurde weiter überarbeitet. Im Jahr 2005 trat dann die heute aktuelle Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe in Kraft.
Mit der Novellierung 1995 entstand in verschiedenen Abteilungen für Psychiatrie am Allgemeinkrankenhaus der Gedanke, die einzelnen Weiterbildungsbausteine zentral durch Dozenten eines sogenannten Weiterbildungsverbundes anzubieten. Wir gingen damals davon aus, dass hierdurch die Qualität des Weiterbildungscurriculums deutlich gesteigert werden kann.
Zielvorgabe für die Entwicklung des Curriculums sollte es sein, dass Assistenzärztinnen und -ärzte nach Teilnahme über insgesamt 4 Jahre den Theorieteil des Psychotherapiecurriculums erworben haben, ergänzt um die Teilnahme an Balint-Gruppen, an Ausbildungsgruppen für Entspannungsverfahren und um Einzel- oder Gruppensupervision bei Dozenten des Verbundes.
Zwischen 1995 und 2005 bestand keine formale Anerkennung des Weiterbildungsverbundes Ruhrgebiet durch die beiden Landesärztekammern, aus deren Kammerbereichen sich die teilnehmenden Abteilungen und Kliniken zusammensetzten. So war es bis dahin notwendig, dass der leitende Arzt eine Endbescheinigung über den im Verbund erbrachten Leistungskatalog ausstellte. Mit dem Jahr 2005 sieht jetzt auch die novellierte Weiterbildungsordnung eine Anerkennung von Weiterbildungsbausteinen, die in einem Verbund erworben wurden, vor.
Die teilnehmenden Abteilungen und Kliniken stellen aus den Reihen der Leitenden Ärzte, welche die Weiterbildungsermächtigung für Psychiatrie und Psychotherapie besitzen, Dozenten für die Weiterbildungsinhalte. Vereinzelt werden auch Gastreferenten eingeladen, die im Rahmen ihrer spezialisierten Kenntnisse besonders kompetent über bestimmte Inhalte des Curriculums vorzutragen vermögen.
Alle Assistenzärztinnen und Assistenzärzte der teilnehmenden Abteilungen und Kliniken werden automatisch für den Weiterbildungsverbund Ruhrgebiet zugelassen. Eine Fortführung der Teilnahme ist auch dann möglich, wenn der betreffende Weiterbildungsteilnehmer klinisch im neurologischen Fachgebiet eingesetzt wird.